ECE R44/04 – Was bedeutet die Kindersitznorm?



wickeltaschen_packen


Bei der Auswahl des richtigen Modells helfen die Kindersitz-Gruppen mit Gewichtseinteilung.


Die letzten Wochen der Schwangerschaft sind fast geschafft. Für die Eltern stellt sich spätestens jetzt die Frage, wie das Kleine sicher im Auto mitfahren kann. Denn unabhängig davon, dass für Kinder bis zwölf Jahren eine gesetzliche Kindersitzpflicht besteht, sollen Lara oder Tom während der Fahrt den bestmöglichen Schutz genießen und es bequem haben. Bei der Auswahl des passenden Autokindersitzes helfen die verschiedenen ECE-Zulassungs-Normen. Derzeit aktuell ist unter anderem ECE R44/04 – die Kindersitz-Regelung nach Gewichtsgruppen. Unser Beitrag gibt einen Überblick über die Vorschrift und erklärt, worauf beim Kauf geachtet werden sollte.

Wozu dient die Kindersitz-Vorschrift?


Damit Eltern sicher sein können, dass der Kindersitz ihren Sprössling bestmöglich schützt, muss er bestimmten gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die in Deutschland gültigen Standards sind für die gesamte Europäische Union (EU) festgelegt und in der Straßenverkehrsordnung (StVO) eingetragen.
Ausschlaggebend für den maximalen Schutz eines Kindersitzes ist neben allgemeinen Sicherheitskriterien insbesondere die Passform. Denn nur wenn ein Autositz sich für die Körpermaße des Kindes eignet, ist es optimal vor Verletzungen geschützt, die bei Bremsmanövern oder Unfällen entstehen können. In den Kindersitz-Vorschriften sind daher genaue Klasseneinteilungen eingetragen.

Was ist eigentlich eine Kindersitz-Norm?


In der EU sind Kindersitze nach den sogenannten ECE-Normen zugelassen. Die Abkürzung steht für »Economic Commission for Europe«. Hinter dem englischen Begriff verbirgt sich die Europäische Wirtschaftskommission, die Ausrüstungsgegenstände für Automobile prüft und genehmigt. Offiziell heißen Kindersitze fürs Auto übrigens »Kinderrückhalteeinrichtung in Kraftfahrzeugen«.
Bevor hierzulande also ein Kindersitz verkauft und verwendet werden darf, prüft die Kommission sorgfältig jedes Modell, ob es den Vorgaben der ECE-Zulassung entspricht. Bei deutschen Herstellern ist dafür meist der TÜV zuständig. Nur Kinderautositze, welche die gültigen Standards erfüllen, bekommen das amtliche ECE-Prüfsiegel und dürfen im Handel angeboten werden.

Ø Wichtig: Kindersitze, die zwar in anderen EU-Ländern zugelassen sind, aber kein gültiges ECE-Prüfsiegel tragen, dürfen in Deutschland nicht verwendet werden. Wer sie dennoch nutzt, muss mit Bußgeldern und Punkten in der Flensburger Kartei rechnen!

Was bedeutet ECE R44/04?


Derzeit sind in Deutschland und der EU drei verschiedene ECE-Kindersitznormen zugelassen. Seit 1995 gilt die Norm ECE R44/03 die vollständig »UN ECE Regelung 44/03« lautet. Sie teilt Kindersitze in fünf fest definierte Gewichtsklassen (siehe unten) von der Geburt des Kindes bis etwa 36 Kilogramm Körpergewicht ein.
Die gleiche Einteilung nutzt der neuere Zulassungsstandard ECE R44/04 (UN ECE Reg. 44/04), der 2005 eingeführt wurde. Die wesentliche Neuerung ab 2013 ist das vorgeschriebene Rückwärtsfahren (reboard) des Kindes bis neun Kilogramm.
Die dritte Kindersitznorm kam 2013 mit der Bezeichnung »UN ECE Reg. 129« dazu. Bekannter sind die entsprechenden Modelle jedoch unter dem Begriff i-Size-Kindersitze. Diese Regelung nutzt für die Einteilung anstatt dem Gewicht die Körpergröße des Kindes in Zentimetern. Es gibt jedoch keine offiziellen Klassen, diese werden vom jeweiligen Hersteller selbst festgelegt. Die Norm schreibt dagegen vor, dass Kinder erst ab 15 Monaten vorwärtsgerichtet im Auto mitfahren dürfen.

Woran lässt sich die Kindersitz-Norm ECE R44 erkennen?


Jeder in der EU zugelassene Kindersitz ist mit einer gelben oder orangefarbenen Prüfplakette ausgestattet. Das rechteckige Etikett klebt entweder an der Unterseite oder Rückseite des Kindersitzes. Bei einigen Herstellern ist es auch seitlich zu finden. Es sollte nicht entfernt werden.

Folgende Angaben zur Kindersitz-Zulassung sind auf der Plakette enthalten:

  • Prüfnorm, nach welcher der Kindersitz zugelassen ist, zum Beispiel ECE R44
  • Art der zugelassenen Nutzung: Universal, semi-universal oder fahrzeugtypisch
  • Größeneinteilung nach Körpergewicht, zum Beispiel 0-13 kg
  • E-Nummer im Kreis: Kennzahl des Landes, in welchem der Kindersitz zugelassen wurde: E1 = Deutschland, E2 = Frankreich, E3 = Italien, usw.
  • Achtstellige Zulassungsnummer des Kindersitzes: Die ersten beiden Ziffern stehen für die Normeinteilung, entweder 03 (älter) oder 04 (neuer)
  • Seriennummer des Rückhaltesystems
  • Kindersitz-Hersteller, Marke oder Modellbezeichnung
 
SALE
Ella
49.95 €* 89.95 €*
Zum Produkt
SALE
TIPP
BackPack
39.95 €* 74.95 €*
Zum Produkt
SALE
Wickeltasche Sarah Harrison
29.95 €* 79.95 €*
Zum Produkt
SALE
Lattice Blue Tote
9.95 €* 59.95 €*
Zum Produkt
SALE
Swift360
Varianten ab 249.95 €*
229.95 €* 249.95 €*
Zum Produkt


Worauf sollten Eltern beim Kauf eines ECE R44/04-Kindersitzes achten?


In erster Linie muss der Kindersitz natürlich zum kleinen Passagier passen. Er darf weder zu weit noch zu eng sein, sonst werden Autofahrten ganz schnell zum Stresstest für Groß und Klein. Die Knirpse sollten es möglichst bequem haben, sodass sie das Reisen genießen und idealerweise gemütlich einschlafen können. Zudem ist es wichtig, dass der Nachwuchs sicher angeschnallt werden kann.

Ebenso wichtig ist die Befestigung im Fahrzeug. Nicht jeder Kindersitz ist universell für alle Fahrzeugrückbanken geeignet. Entsprechende Hinweise finden sich auf der Prüfplakette des Kindersitzes (siehe oben) und im Handbuch des Autos. Moderne Kindersitze lassen sich heute entweder mit dem Dreipunktgurt des Fahrzeugs oder über das Isofix-System fixieren. Hierbei ist der Sitz mit ausfahrbaren Rasterarmen ausgestattet, die über entsprechende Aufnahmen mit dem Autositz verbunden werden.

Ø Wichtig bei Isofix-System: Diese Befestigungsart erfordert einen zweiten Haltepunkt im Auto. Das kann entweder ein Standfuß für den Fußraum sein oder ein Zusatzgurt (Top-Tether), der das Kopfteil des Kindersitzes mit dem Fahrzeugsitz verbindet.


Welcher ECE R44/04-Kindersitz sollte ab wann genutzt werden?


Zusätzlich zur allgemeinen Kindersitzpflicht gilt seit Juli 2013 die Vorschrift, dass Kleinkinder bis zu einem Körpergewicht von neun Kilogramm grundsätzlich rückwärtsgerichtet im Auto transportiert werden sollen. Experten raten sogar dazu, den Nachwuchs unabhängig vom Gewicht reboard fahren zu lassen, bis sie mindestens zwei Jahre alt sind.

Eingeteilt sind die Kindersitzgrößen der ECE R44/04-Norm nach dem Körpergewicht des Kindes. Die Gewichtsklassen unterteilen sich in fünf unterschiedliche Gruppen, die auch Überschneidungen zulassen. Damit Eltern die Auswahl etwas leichter fällt, sind in der folgenden Tabelle ebenfalls Altersangaben als ungefähre Richtwerte enthalten:

Ratgeber: Das könnte dich auch interessieren. 


Kindersitz-Gruppen – ein Überblick der EU-Normen


                            
Was ist Isofix?
 

                            
                                                  
Winter-Baby: Damit der Nachwuchs an kalten Tagen nicht friert.