ECE R44/04 – Was bedeutet die Kindersitznorm?


ECE R44/04

Bei der Auswahl des richtigen Modells helfen die Kindersitz-Gruppen mit Gewichtseinteilung.


Die letzten Wochen der Schwangerschaft sind fast geschafft. Für die Eltern stellt sich spätestens jetzt die Frage, wie das Kleine sicher im Auto mitfahren kann. Denn unabhängig davon, dass für Kinder bis zwölf Jahren eine gesetzliche Kindersitzpflicht besteht, sollen Mila oder Paul während der Fahrt den bestmöglichen Schutz genießen und es bequem haben. Bei der Auswahl des passenden Autokindersitzes helfen die verschiedenen ECE-Zulassungs-Normen. Aktuell gibt es zwei Normen für Kindersitze. Eine davon ist die ECE R44, die Kindersitz-Regelung nach Gewichtsgruppen. Unser Beitrag gibt einen Überblick über die Vorschrift und erklärt, worauf beim Kauf geachtet werden sollte und wie lange diese noch gültig ist.

Was bedeutet ECE R44/04?


Seit 1995 gilt die Norm ECE R44/03 die vollständig »UN ECE Regelung 44/03« lautet. Sie teilt Kindersitze in fünf fest definierte Gewichtsklassen (siehe unten) von der Geburt des Kindes bis 36 Kilogramm Körpergewicht ein. Die gleiche Einteilung nutzt der neuere Zulassungsstandard ECE R44/04 (UN ECE Reg. 44/04), der 2005 eingeführt wurde.
Die neue Kindersitznorm kam 2013 mit der Bezeichnung »UN ECE Reg. 129« dazu. Bekannter sind die entsprechenden Modelle jedoch unter dem Begriff i-Size Kindersitze. Diese Regelung nutzt für die Einteilung anstelle des Gewichts die Körpergröße des Kindes in Zentimetern. Es gibt jedoch keine offiziellen Klassen, diese werden vom jeweiligen Hersteller selbst festgelegt. Die Norm schreibt dagegen vor, dass Kinder erst ab 15 Monaten und 76 Zentimetern Körpergröße vorwärtsgerichtet im Auto mitfahren dürfen. 

Abschaffung ECE R44/04 – was steckt dahinter?


Die Zulassung der Kindersitznorm ECE R44/04 wird zum 1. September 2023 abgeschafft. Ab diesem Stichtag erhalten neue Kindersitz-Modelle nur noch nach der R129 Norm  eine Neuzulassung. Das hat gleich mehrere Gründe. Es geht um die sichere Befestigung des Rückhaltesystems im Fahrzeug. Hier gilt das Isofix-System als Maßstab, das in allen i-Size Modellen vorgeschrieben ist – bei ECE R44 jedoch nicht. Überdies unterliegen i-Size Kindersitze einem aufwendigeren Prüfverfahren, bei welchem unter anderem stabilere Materialien und höhere Belastungstests zur Zulassung erforderlich sind. Dadurch haben Modelle der i-Size Norm höhere Anschaffungspreise. Im Umkehrschluss sind ECE R44/04-Kindersitze beim Neukauf preiswerter.

Achtung: In der Norm R129 dürfen auch Kindersitze zugelassen werden, die nur mit dem Drei-Punkt-Gurt montiert werden können. Obwohl es sich um die R129 Norm handelt, wird in diesem Fall nicht die Bezeichnung i-Size verwendet. Der Begriff i-Size ist streng genommen nur gültig in der Verbindung mit der Isofix-Befestigung. Kindersitze der R129 Norm, welche mit dem Drei-Punkt-Gurt installiert werden, heißen somit nicht „i-Size“, sondern z.B. „Universal Belted“. Dadurch, dass sich die Bezeichnung „i-Size“ im allgemeinen Sprachgebrauch festgesetzt hat, verwenden wir diese für all unsere R129 Modelle. Bei Unsicherheit können die Details zur Befestigung in der Produktanleitung nachgelesen werden. 

Wie lange ist die ECE R44/04 Norm noch gültig?


Die ECE R44/04 Norm behält weiterhin ihre Gültigkeit. Jedoch dürfen bestehende Lagerbestände nur noch bis zum 31. August 2024 im Handel angeboten und vom Endverbraucher erworben werden.

Diese Kindersitze behalten ihre unbegrenzte Nutzbarkeit. Das gilt gleichermaßen für ECE R44/04 wie für ECE R44/03. Kinderautositze nach den alten Regelungen ECE R44/01 und ECE R44/02 dürfen schon heute nicht mehr angeboten und verwendet werden.

Wie lange dürfen Kindersitze der ECE R44 Norm noch verwendet werden?


Einmal angeschaffte Kindersitze der ECE R44/04 Norm dürfen natürlich weiterhin verwendet werden, solange sie größenmäßig dem Kind passen, technisch einwandfrei funktionieren und sich sicher im Auto befestigen lassen, zum Beispiel mit dem Dreipunktgurt der Rücksitzbank. Ein Ablaufdatum gibt es hier nicht.

Muss ich einen neuen Kindersitz kaufen?


Es ist demnach nicht erforderlich, einen neuen Kindersitz zu kaufen, nur weil die Norm nicht fortgeführt wird. Für die Besitzer älterer Autos, Oldtimer oder vieler Wohnmobile kann die Norm ECE R44/04 sogar vorteilhaft sein, weil diese Kindersitze vielfach ohne Isofix-Halterungen oder als Hybridlösung ausgeführt sind. Denn die Isofix-Aufnahmen sind erst seit 2013 serienmäßig in Autos vorgeschrieben. Bei älteren Modellen sind sie meist noch gar nicht vorhanden. Hier dient dann der Fahrzeuggurt zur sicheren Befestigung. Wer dennoch auf Isofix  setzen möchte, kann die benötigten Aufnahmepunkte eventuell im älteren Familienfahrzeug oder Camper  nachrüsten lassen. Informationen hierzu sind in der Kfz-Werkstatt oder beim Autohersteller verfügbar.

Wozu dient die Kindersitz-Vorschrift?


Damit Eltern sicher sein können, dass der Kindersitz ihren Sprössling bestmöglich schützt, muss er bestimmten gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die in Deutschland gültigen Standards sind für die gesamte Europäische Union (EU) festgelegt und in der Straßenverkehrsordnung (StVO) eingetragen. Ausschlaggebend für den maximalen Schutz eines Kindersitzes ist neben allgemeinen Sicherheitskriterien insbesondere die Passform. Denn nur wenn ein Autositz sich für die Körpermaße des Kindes eignet, ist es optimal vor Verletzungen geschützt, die bei Bremsmanövern oder Unfällen entstehen können. In den Kindersitz-Vorschriften sind daher genaue Vorgaben eingetragen.

Was ist eigentlich eine Kindersitz-Norm? 


In der EU sind Kindersitze nach den sogenannten ECE-Normen  zugelassen. Die Abkürzung steht für »Economic Commission for Europe«. Hinter dem englischen Begriff verbirgt sich die Europäische Wirtschaftskommission, die Ausrüstungsgegenstände für Automobile prüft und genehmigt. Offiziell heißen Kindersitze fürs Auto übrigens »Kinderrückhalteeinrichtung in Kraftfahrzeugen«. Bevor hierzulande also ein Kindersitz verkauft und verwendet werden darf, erfolgt die Prüfung durch ein entsprechendes Prüfinstitut. Bei deutschen Herstellern ist dafür meist der TÜV zuständig. Wenn alles in Ordnung ist, werden alle notwendigen Unterlagen an die Zulassungsbehörde gesendet, damit eine Zulassung erteilt werden kann. Nur Kinderautositze, welche die gültigen Standards erfüllen, bekommen das amtliche ECE-Prüfsiegel und dürfen im Handel angeboten werden.

Wichtig: Kindersitze, die zwar in anderen EU-Ländern zugelassen sind, aber kein gültiges ECE-Prüfsiegel tragen, dürfen in Deutschland nicht verwendet werden. Wer sie dennoch nutzt, muss mit Bußgeldern und Punkten in der Flensburger Kartei rechnen!

Woran lässt sich die Kindersitz-Norm ECE R44 erkennen?


Jeder in der EU zugelassene Kindersitz  ist mit einer gelben oder orangefarbenen Prüfplakette ausgestattet. Das rechteckige Etikett klebt entweder an der Unterseite oder Rückseite des Kindersitzes. Bei einigen Herstellern ist es auch seitlich zu finden. Es sollte nicht entfernt werden. Folgende Angaben zur Kindersitz-Zulassung sind auf der Plakette enthalten:

 • Prüfnorm, nach welcher der Kindersitz zugelassen ist, zum Beispiel ECE R44
 • Art der zugelassenen Nutzung: Universal, semi-universal oder fahrzeugtypisch
 • Größeneinteilung nach Körpergewicht, zum Beispiel 0–13 kg
 • E-Nummer im Kreis: Kennzahl des Landes, in welchem der Kindersitz zugelassen wurde: E1 = Deutschland, E2 = Frankreich, E3 = Italien usw.
 • Achtstellige Zulassungsnummer des Kindersitzes: Die ersten beiden Ziffern stehen für die Normeinteilung, entweder 03 (älter) oder 04 (neuer)
 • Seriennummer des Rückhaltesystems
 • Kindersitz-Hersteller, Marke oder Modellbezeichnung
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Worauf sollten Eltern beim Kauf eines ECE R44/04-Kindersitzes achten?


In erster Linie muss der Kindersitz  natürlich zum kleinen Passagier passen. Er darf weder zu weit noch zu eng sein, sonst werden Autofahrten ganz schnell zum Stresstest für Groß und Klein. Die Knirpse sollten es möglichst bequem haben, sodass sie das Reisen genießen und idealerweise gemütlich einschlafen können. Zudem ist es wichtig, dass der Nachwuchs sicher angeschnallt werden kann. Ebenso maßgeblich ist die Befestigung im Fahrzeug. Nicht jeder Kindersitz ist universell für alle Fahrzeugrückbänke geeignet. Entsprechende Hinweise finden sich auf der Prüfplakette des Kindersitzes (siehe oben) und im Handbuch des Autos. Moderne Kindersitze lassen sich heute entweder mit dem Dreipunktgurt des Fahrzeugs oder über das Isofix-System fixieren. Hierbei ist der Sitz mit ausfahrbaren Rasterarmen ausgestattet, die über entsprechende Aufnahmen mit dem Autositz verbunden werden.


Wichtig bei Isofix-Systemen: Diese Befestigungsart erfordert meist einen zweiten Haltepunkt im Auto. Das kann beispielsweise ein Standfuß für den Fußraum sein oder ein Haltegurt (Top-Tether), der den Kindersitz mit dem Fahrzeugsitz zusätzlich verbindet.


Welcher ECE R44/04-Kindersitz sollte ab wann genutzt werden?


Zusätzlich zur allgemeinen Kindersitzpflicht gilt die Vorschrift, dass Kleinkinder bis zu einem Körpergewicht von neun Kilogramm (ECE R44/04) oder einem Alter von 15 Monaten und einer Körpergröße von 76 Zentimetern (i-Size) grundsätzlich rückwärtsgerichtet im Auto transportiert werden sollen. Experten raten sogar dazu, den Nachwuchs unabhängig vom Gewicht reboard fahren zu lassen, bis sie mindestens zwei Jahre alt sind. 


Eingeteilt sind die Kindersitzgrößen der ECE R44/04-Norm nach dem Körpergewicht des Kindes. Die Gewichtsklassen unterteilen sich in fünf unterschiedliche Gruppen, die auch Überschneidungen zulassen. Damit Eltern die Auswahl etwas leichter fällt, sind in der folgenden Tabelle ebenfalls Altersangaben als ungefähre Richtwerte enthalten:


 

ECE-Gruppe

 

Gewicht

Alter ca.

Sitzart

Gurtsystem

0

bis 10 kg

Geburt bis

12 Monate

Babyschale oder Kindersitz,

quer- oder rückwärtsgerichtet

3- oder 5-Punkt-Gurt des Kindersitzes

0+

bis 13 kg

Geburt bis

15 Monate

Babyschale oder Kindersitz, rückwärtsgerichtet

3- oder 5-Punkt-Gurt des Kindersitzes

1 (I)

9 bis 18 kg

9 Monate bis

4 Jahre

Kindersitz vorwärts oder rückwärts

5-Punkt-Gurt des Kindersitzes

2 (II)

15 bis 25 kg

3 bis 7 Jahre

Kindersitz oder Sitzerhöhung, vorwärts oder rückwärts

3- oder 5-Punkt-Gurt des Kindersitzes

3 (III)

22 bis 36 kg

7 bis 12 Jahre

Kindersitz oder Sitzerhöhung, vorwärts

3-Punkt-Gurt des Fahrzeugs

Die wichtigsten Details sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:


Osann ECE R44/04 Kindersitze

Neo360*

One360*

Eno360*

Swift360

Flux Isofix

Alter von bis

ab Geburt bis

ca. 12 Jahre

ab Geburt bis

ca. 12 Jahre

ab Geburt bis

ca. 12 Jahre

ab ca. 9 Monaten bis ca. 12 Jahre

ab ca. 9 Monaten bis ca. 12 Jahre

ECE Gruppen 

0+, 1, 2, 3

0+, 1, 2, 3

0+, 1, 2, 3

1, 2, 3

1, 2, 3

Drehbar

vorwärts/rückwärts

360°

360°

360°

360°

-

Höhenverstellbare Kopfstütze

12-fach

10-fach

10-fach

10-fach

7-fach

Mitwachsendes

Gurtsystem

ü

ü

ü

ü

2-fach

Ruhepositionen

 

3

2

3

-

Befestigung im Auto

 

Isofix mit Top-Tether

Isofix mit Top-Tether oder

3-Punkt-Gurt

Isofix mit Top-Tether oder

3-Punkt-Gurt

Isofix mit Top-Tether oder

3-Punkt-Gurt

Isofix mit Top-Tether oder

3-Punkt-Gurt

Reboard möglich bis Gewicht/Alter

18 kg

(4 Jahre)

18 kg

(4 Jahre)

18 kg

(4 Jahre)

18 kg

(4 Jahre)

-

* Wahlweise mit höhenverstellbarem Standfuß (SL-Variante)

Fazit: Ein Kindersitz ECE R44/04 ist geprüfte Sicherheit!


Die Kindersitznorm ECE R44/04 gehört noch nicht zum alten Eisen. Eltern können ganz beruhigt zu Kindersitzen greifen, die nach den bekannten ECE R44-Regeln entwickelt wurden. Bei der Auswahl unterstützen die Gewichtsangaben auf dem Prüfsiegel, das jeder Autokindersitz in Deutschland tragen muss. So können Mila oder Paul sicher im Auto mitfahren.

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